Steuerrecht

Im Jahr 2004 wurde Herrn RA. Friedrich der Fachanwaltstitel im Steuerrecht verliehen. Durch die regelmäßige Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen der Saarländischen Steuerberaterkammer ist gewährleistet, dass wir Sie auch im Steuerrecht umfassend und aktuell beraten können.

Neben der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor Gericht ist besonders im Steuerrecht die Kommunikation mit den Behörden unabdingbar.

Unsere Kernkompetenzen im Steuerrecht:

  • Umfassende steuerliche Beratung
  • Vertretung vor den Finanzgerichten, in Steuerstrafverfahren und
  • nach Einleitung von Steuerfahndungsmaßnahmen
  • Erstellen von Steuererklärungen
  • Erstellen und Analyse von Jahresabschlüssen
  • Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung mit dem entsprechenden
  • Bescheinigungswesen
  • Beratung bei der Rechtsformwahl

Da das deutsche Steuerrecht als besonders kompliziert gilt, sollten Sie bei offenen Fragen und Problemen nicht zögern uns zu kontaktieren.

Wir helfen auch bei Seenot und führen Sie wieder zurück in ruhige Gewässer!